Versichert feiern Jecken besser...
Von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch herrscht vielerorts
närrisches Treiben auf den Straßen und in den Kneipen. Doch was, wenn
beim Karnevalsumzug etwas passiert?
Närrisches Treiben herrscht nicht nur auf den Straßen, Lokalen und
Veranstaltungsräumen im Rheinland. Wichtig vorab für Veranstalter und
Teilnehmer ist die Frage, welche Versicherung in der Altweiberfastnacht
bis Aschermittwoch wichtig ist.
Worauf sollte der Jeck achten:
1. Viele Narren unterschätzen das Unfallrisiko:
hier geht es zum ausführlichen Artikel
2. Einige Versicherer bieten Kurzzeitpolicen an
hier geht es zum ausführlichen Artikel
Veranstalter sollten sich für alle Fälle absichern
Wenn aufgrund des schlechten Wetters der Rosenmontagszug abgesagt
werden muss, ist für die Veranstalter die finanzielle Absicherung durch
eine Veranstalterausfallpolice wichtig.
Versichert werden damit alle
Vermögensschäden, wie beispielsweise die Kosten für Catering und fest
eingeplantes Personal. Manche Policen sichern auch die Sponsorengelder
ab, die bei Ausfall zurückgezahlt werden müssen.
Es werden aber auch
mögliche Verletzungen im Publikum abgesichert, die durch das Werfen
„vorher genehmigter kleiner Gegenstände“ (sprich:
Kamellen)
entstehen können. Für die Mitglieder der beteiligten
Karnevalsgesellschaft ist im schlimmsten Fall bei entstandenen Schäden
die Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung zuständig. Damit
werden Schäden abgesichert, die durch übliche Karnevalsumzüge drohen.
Wichtig bei „besonderen Rahmenbedingungen“ sind die
Sonderversicherungen.
Nehmen an einem Umzug beispielsweise Reiter mit
ihren Pferden teil, müssen die Tiere durch eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Sollten dann
ungeduldige und schreckhafte Tiere ausschlagen und Publikum oder
Teilnehmer verletzten, sind diese dadurch auch abgesichert.
Regulärer Versicherungsschutz günstiger und sinnvoller
Die
Provinzial Rheinland
bietet mit dem „Jeckenschutz“ allen Karnevalsteilnehmern eine
Kurzzeitversicherung an.
Diese Versicherung lässt sich völlig
unkompliziert mit dem eigenen Handy abschließen und gilt von
Altweiberfastnacht bis zum Aschermittwoch. Diese Unfallversicherung
reguliert Schäden bis 50.000 Euro, inklusive kosmetische Operationen und
Krankenhausaufenthalte, zahlt bei Unfalltod eine Leistung von 10.000
Euro.
Verbraucherschützer sehen diesen Schutz aber sehr kritisch. Ihrer
Meinung nach sollte ein existenzieller Unfall mit mindestens 200.000
Euro abgesichert sein. Auch die Todessumme ist viel zu gering bemessen.
Kurzzeitversicherungen seien außerdem alles andere als günstig.
Als Zuschauer ist man vielmehr mit einer privaten
Haftpflichtversicherung sowie einer privaten Unfallversicherung gut
beraten. Die Haftpflichtversicherung kommt auch für Schäden auf, die
unbeabsichtigt anderen zugefügt werden.
Wichtiger als eine Kurzzeitversicherung ist der u
nbedingte Vorsatz,
unter Alkoholeinfluss das eigene Auto auf alle Fälle stehen zu lassen.
Bei Polizeikontrollen, die insbesondere im Karnevalumfeld sehr häufig
und intensiv durchgeführt werden, besteht nämlich nicht nur das Risiko
eines Bußgeldes, Punkteeinträgen in Flensburg und einem
Führerscheinverlust, sondern
bei verursachten Schäden auch empfindliche
Regressforderungen seitens des Kaskoversicherers.
Helau, Aalaf und vor allem VIEL SPASS