Zwar sind Arbeitnehmer auch während einer
Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert,
dennoch wirkt sich die erwerbslose Zeit auf die Rentenhöhe aus.
Welche
Folgen genau zu erwarten sind, zeigt eine Broschüre der Deutschen
Rentenversicherung.
Jeder Arbeitnehmer, der seinen Job verloren hat und für die Zeit der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhält, bleibt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit die entsprechenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur automatisch, wenn der Betroffene die notwendige Vorversicherungszeit vorweisen kann.
Rentenminderung von 20 Prozent!
Denn Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sind rentenrechtlich so gestellt, als wenn sie nur mit 80 Prozent ihres bisherigen monatlichen Bruttoarbeits-Verdienstes weiterarbeiten würden.
Hier geht es zum ausführlichen
Viel Spaß damit,
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
P.S.:
Sie sind neu hier und lesen meine “Blogspots” zum ersten Mal?
Toll, das freut mich!
Die Idee von “Blogspot ist es kurze, schnell zu lesende New´s zu
veröffentlichen die Sie schnell auf dem Laufenden halten.
Schauen Sie sich oben den Reiter NEU HIER an und erfahren Sie mehr über mich.
Tragen Sie sich in meinen Newsletter ein und bleiben Sie so auf dem Laufenden.



