Donnerstag, 20. April 2017

Eine Versicherungspflicht bei Elementarschäden?



So langsam gewöhnt man sich an die Bilder und Nachrichten: Jahrhundertflut 2002, Schneedruck 2010 oder Starkregen 2016 uvm.

Extreme Wetterereignisse häufen sich und treten in immer kürzeren Abständen auf.
Schäden, die im Zusammenhang mit solchen Unwetter-Ereignissen auftreten, können schnell existenzgefährdend sein. 


Eine von der Verbraucherzentrale Sachsen in Auftrag gegebene bundesweite, repräsentative Umfrage soll nun neue Argumente für eine solche Versicherungspflicht liefern.

Hier geht es zum ausführlichen Artikel


Mein Tipp:
Checken Sie aktuell Ihren Vertrag und die Klauseln zum Thema Elementar!
Haben Sie diese Klauseln GENAU gelesen?










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