Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von minus Drei bzw. minus 2,75 Dioptrien eine Krankheit darstellt.
Die PKV muss bei Vorliegen weiterer nicht näher erläuterten Voraussetzungen die nicht unerheblichen Kosten einer Laseroperation tragen.
Für den BGH liegt bei den genannten Werten eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung vor.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel
Viel Spaß damit,

Tragen Sie sich in meinen Newsletter ein und bleiben Sie so auf dem Laufenden.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
P.S.:
Sie sind neu hier und lesen meine “Blogspots” zum ersten Mal?
Toll, das freut mich!
Die Idee von “Blogspot ist es kurze, schnell zu lesende New´s zu
veröffentlichen die Sie schnell auf dem Laufenden halten.
Schauen Sie sich oben den Reiter NEU HIER an und erfahren Sie mehr über mich.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.