Montag, 10. April 2017

PRIVATHAFTPFLICHT - Grundlos zusammengeschlagen - kein Geld vom Schläger


Für dei mesiten Menschen ist der vergleich von Versicherungsverträgen lästig und das berühmte "Kleingedruckte" versteht man eh nicht.

Das es aber wichtig ist, nicht nur auf den Preis zu schauen, zeigt wieder einmal ein Fall aus der Praxis:

Pech mit Klauseln im Vertrag: Gewalt­opfer können leer ausgehen, wenn die sogenannte Forderungs­ausfall­deckung einge­schränkt ist. 

So ging es auch Walter R. – er forderte von seinem Peiniger vergebens 15 000 Euro: 
Der Schläger hatte kein Geld, und Versicherer Asstel zahlte nicht.

Da der Schläger kein Geld hatte, wandte sich R. an seinen Privathaft­pflicht­versicherer. 
Vor Jahren hatte er beim Versicherer Asstel den Tarif Komfort abge­schlossen, der eine Forderungs­ausfall­deckung mit einschließt. Dann zahlt der Versicherer auch, wenn der Versicherungs­nehmer selbst einen Schaden erleidet und gesetzliche Ersatz­ansprüche gegen den Verantwort­lichen nicht durch­setzen kann – weil der Schuldige vielleicht keine Versicherung hat und auch sonst kein Geld. Doch der Versicherer lehnte es ab, zu zahlen. 

Im Klein­gedruckten war eine Leistung ausgeschlossen, wenn der Schädiger vorsätzlich handelt – das war hier der Fall.

Tipp: Prüfen Sie in Ihrer Police, ob und in welchem Umfang Sie Schutz haben. Oft lohnt sich der Wechsel zu einer neuen Police

Hier geht es zum ausführlichen Artikel

Viel Spaß damit,









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