Dienstag, 28. März 2017

Crash im Verkehrskreisel



Wir nutzen ihn alle jeden Tag: Den Verkehrskreisel.
Aber die "Spielregeln" sind nicht allen Menschen wirklich bewusst.

Will ein Fahrradfahrer eine in Form eines Kreises gestaltete Straßenkreuzung überqueren, auf der die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt, muss er sicherstellen, dass er die Kreuzung vor einem von rechts kommenden Fahrzeug räumen kann. 

Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 17. Januar 2017 entschieden (9 U 22/16)


Hier geht es zum ausführlichen Artikel

Viel Spaß damit,









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