Leistet eine Hausratversicherung nur wenn man zwei mal abschließt?
Doppelt hält besser? Gilt das auch für die Wohnungstür?
Leistet die Hausratversicherung nach einem Einbruch auch, wenn man seine Tür nicht bis zum Ansatz abschließt?
Die Grenzen des Versicherungsschutzes hat der Branchenverband GDV aufgeschlüsselt.
Wer alles dafür tut, dass ein Einbruch verhindert wird, der erhält im Fall der Fälle auch die gesamte Leistung von seiner Hausratversicherung.
Soweit so gut. Es gibt aber auch Situationen, in denen dem Bewohner eine Mitschuld aufgedrängt werden kann – wegen Fahrlässigkeit oder fehlender Vorsicht.
Worauf es ankommt, hat Experte Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mal genauer erklärt.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel
Viel Spaß damit,
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