Gesetzlicher Unfallschutz:
2 wichtige Änderungen für häuslich Pflegend
Das Pflegestärkungsgesetz hat vieles verändert. Nicht nur für
die Pflegebedürftigen selbst, auch für die Menschen, die sich nicht
erwerbsmäßig um sie kümmern.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II (PSG). Daraus haben sich zahlreiche Änderungen ergeben, beispielsweise dass es nun fünf Pflegegrade anstatt wie früher drei Pflegestufen gibt.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel
Viel Spaß damit,
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