Mittwoch, 22. März 2017

GKV für Rentner nur nach genug Vorversicherungszeit!




Viele Versicherte wissen das nicht: 
Nur wer ausreichend lange Mitglied in der GKV war, hat auch als Rentner Anspruch darauf, in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) abgesichert zu werden. Rentenversicherer müssen dazu nicht beraten. 

Versicherte sollten rechtzeitig vor dem Eintritt in die Rente über ihren Krankenversicherungsstatus Bescheid wissen. 

Denn nur wenn eine ausreichend lange Vorversicherungszeit festgestellt wird, sind Rentner mit gesetzlichem Rentenanspruch auch in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) versichert. 

Dies ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu entnehmen



Hier geht es zum ausführlichen Artikel

Viel Spaß damit,











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