Mittwoch, 17. Mai 2017

Blitzer APP: Einsatz verboten


Sogenannte "Blitzer-Apps" werden immer beliebter.

Nur, Autofahrer dürfen während der Fahrt kein Smartphone mit aktivierter "Blitzer-App" nutzen. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie für klassische Radarwarner. 

Dass das Handy nicht speziell für den verbotenen Zweck hergestellt ist, ändert nichts. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Oberlandesgericht Rostock. (OLG Rostock, Az. 21 Ss OWi 38/17)

Dass Autofahrer keine Radarwarner oder Laserstörgeräte verwenden dürfen, um einem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit zu entgehen, ist allgemein bekannt. § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Nutzung von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 

Nutzung bedeutet hier: Der Fahrer darf derartige Geräte weder betreiben, noch sie betriebsbereit mitführen. 


Hier geht es zum ausführlichen Artikel

Viel Spaß damit,








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