Wichtig für alle die eine Rechtsschutzversicherung haben.
Ein rechtsschutzversicherter Mandant sollte zuerst die Deckungsprüfung
seiner Versicherung abwarten.
Laut dem Landgericht Dortmund ist nicht
anzunehmen, dass der Mandant von einer Rechtsverfolgung absieht, nur
weil ihn sein Anwalt auf deren Aussichtslosigkeit hinweist.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel
Viel Spaß damit,
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