Montag, 8. Mai 2017

Mandanten müssen Deckungsprüfung der Rechtsschutzversicherung abwarten


Wichtig für alle die eine Rechtsschutzversicherung haben.

Ein rechtsschutzversicherter Mandant sollte zuerst die Deckungsprüfung seiner Versicherung abwarten. 

Laut dem Landgericht Dortmund ist nicht anzunehmen, dass der Mandant von einer Rechtsverfolgung absieht, nur weil ihn sein Anwalt auf deren Aussichtslosigkeit hinweist. 

Hier geht es zum ausführlichen Artikel

Viel Spaß damit,








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