Dienstag, 16. Mai 2017

Krankengeldanspruch auch bei versäumter Folgebescheinigung


Das Bundessozialgericht (BSG) hat ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer gefällt.

Arbeitnehmer, die über die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers hinaus erkrankt sind, bekommen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse – fehlt allerdings eine Folgebescheinigung drehen die Kassen den Geldhahn schnell wieder zu.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun entschieden, dass die Zahlungen weiterfließen müssen, wenn der Arzt für die Verzögerung verantwortlich ist.           


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