Das Bundessozialgericht (BSG) hat ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer gefällt.
Arbeitnehmer, die über die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers
hinaus erkrankt sind, bekommen Krankengeld von der gesetzlichen
Krankenkasse – fehlt allerdings eine Folgebescheinigung drehen die
Kassen den Geldhahn schnell wieder zu.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun entschieden, dass die Zahlungen weiterfließen müssen, wenn der Arzt für die Verzögerung verantwortlich ist.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun entschieden, dass die Zahlungen weiterfließen müssen, wenn der Arzt für die Verzögerung verantwortlich ist.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel
Viel Spaß damit,
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
P.S.:
Sie sind neu hier und lesen meine “Blogspots” zum ersten Mal?
Toll, das freut mich!
Die Idee von “Blogspot ist es kurze, schnell zu lesende New´s zu
veröffentlichen die Sie schnell auf dem Laufenden halten.
Schauen Sie sich oben den Reiter NEU HIER an und erfahren Sie mehr über mich.
Tragen Sie sich in meinen Newsletter ein und bleiben Sie so auf dem Laufenden.


Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.