Es passiert jeden Tag: Ein Kunde wechselt seinen Vertrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV).
Dabei sind gerade bei einem solchen Wechsel viele Fallen, Klauseln und Fallstricke zu beachten.
Erfüllt ein PKV-Folgevertrag nicht die gesetzlichen Voraussetzungen
einer Pflichtversicherung, ist die Kündigung des Altvertrags unwirksam.
Dies entschied das Landgericht (LG) Nürnberg in einem aktuellen Urteil
und führt die unwirksamen Klauseln auf.
Hier geht es zum ausführlichen Artikel
In den meisten Fällen ist die Motivation für einen solchen Wechsel eine Beitragserhöhung des PKV Versicherers.
Das man dies aber auch eleganter und ohne zusätzliche Kosten (Honorar usw) machen kann zeigen wir Ihnen auf unserem Webinar:
Wir freuen uns auf Sie!,
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