Das kennen viele Kunden einer privaten Krankenversicherung:
es werden nicht alle Leistungen einen Arztes oder Krankenhauses bezahlt.
Die privater Krankenversicherung ist nur leistungspflichtig, wenn die Diagnose der Krankheit überzeugt.
Es muss dafür als gesichert gelten, dass eine Erkrankung (in diesem Falle der Prostatakrebs) vorliegt.
Der Kläger hatte sein vermeintliches oder wirkliches Prostata-Karzinom mit einer Hyperhermie und einer biologischen Krebstherapie behandeln lassen. Die Behandlungskosten lagen bei ca. 12.000 Euro. Grundlage der Diagnose waren ein auffällig erhöhter PSA-Wert und eine MRT-Untersuchung.
Welche Untersuchungen sind notwendig, bevor die Versicherung die Kosten einer Behandlung übernehmen muss?
Hier geht es zum ausführlichen Artikel
Viel Spaß damit,
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