Die Bevölkerung wird immer älter. Dies ist eigentlich erfreulich. Doch damit einher geht das Thema Demenz – und die Frage, ob und wie die Privathaftpflicht greift.
Vorneweg: Bei Demenz ist der Betroffene in der Privathaftpflicht (mit-)versichert.
Jedoch geht damit auch gleich ein Problem einher. Der demente Mensch gilt als delikt-unfähig. Die Versicherung bleibt jedoch bestehen.
Und damit nicht genug: Schadensersatz bräuchte die Versicherung dadurch nicht zu leisten. Sie würde nur dann zahlen, wenn der Versicherte einen lichten Moment gehabt hätte und sich an seine Ungeschicklichkeit erinnern könnte. Damit ist die Privathaftpflicht für Demente eigentlich überflüssig.
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